Gynäkologie

Screening auf Hepatitis B in der Schwangerenvorsorge vorgezogen

Schwangere werden künftig bereits zu Beginn einer Schwangerschaft im Rahmen der ersten serologischen Untersuchungen auf Hepatitis B getestet. Damit wird das Screening vom dritten ins erste Trimenon der Schwangerschaft vorgezogen. Nicht geimpften Schwangeren mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko soll zudem eine Impfung empfohlen werden.

Bislang wurde ein Test auf Hepatitis B erst in der 32. bis 40. Schwangerschaftswoche durchgeführt. War er positiv, wurde das Neugeborene sofort nach der Geburt aktiv/passiv immunisiert.

Am 30. Juni 2023 ist die Änderung der Mutterschafts-Richtlinien in Kraft getreten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) passte mit dieser Änderung seine Mutterschafts-Richtlinien an die im Jahr 2021 aktualisierte S3-Leitlinie „Hepatitis-B-Virusinfektion – Prophylaxe, Diagnostik und Therapie“ an, die einen frühen Testzeitpunkt empfiehlt. Laut G-BA haben neuere Forschungsergebnisse gezeigt, dass nicht erst bei der Geburt selbst, sondern bereits im Mutterleib ein Übertragungsrisiko besteht, das zudem bei hoher Viruslast der Mutter steige.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist darauf hin, dass der Mutterpass in seiner nächsten Auflage entsprechend angepasst wird.  Der aktuelle Mutterpass behält jedoch seine Gültigkeit. Voraussichtlich im vierten Quartal 2023 wird bekannt gegeben, wann das neue Dokument bestellt werden kann.

 

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Aktuelles

Gerinnungsdiagnostik
Normbereichänderung einiger Gerinnungsparameter ab 07.10.2024 04.10.2024
Am 7. Oktober 2024 werden wir für die Analyse von Gerinnungsparameter von der Fa. Siemens zur Fa. Werfen wechseln. Dies bringt leider, auch aus formalen Gründen, gemäß den Vorgaben für In-vitro-Diagnostika die Änderung einiger Normbereiche mit sich.

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Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht 28.03.2024
Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.
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Anpassung Muster 10 - Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht 28.03.2024
Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen für die Humangenetik (EBM Kapitel 11), für die Pathologie (Kapitel 19) und für die Laboratoriumsmedizin (Kapitel 1.7 sowie 32 EBM) einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.

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