Schwangere werden künftig bereits zu Beginn einer Schwangerschaft im Rahmen der ersten serologischen Untersuchungen auf Hepatitis B getestet. Damit wird das Screening vom dritten ins erste Trimenon der Schwangerschaft vorgezogen. Nicht geimpften Schwangeren mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko soll zudem eine Impfung empfohlen werden.
Bislang wurde ein Test auf Hepatitis B erst in der 32. bis 40. Schwangerschaftswoche durchgeführt. War er positiv, wurde das Neugeborene sofort nach der Geburt aktiv/passiv immunisiert.
Am 30. Juni 2023 ist die Änderung der Mutterschafts-Richtlinien in Kraft getreten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) passte mit dieser Änderung seine Mutterschafts-Richtlinien an die im Jahr 2021 aktualisierte S3-Leitlinie „Hepatitis-B-Virusinfektion – Prophylaxe, Diagnostik und Therapie“ an, die einen frühen Testzeitpunkt empfiehlt. Laut G-BA haben neuere Forschungsergebnisse gezeigt, dass nicht erst bei der Geburt selbst, sondern bereits im Mutterleib ein Übertragungsrisiko besteht, das zudem bei hoher Viruslast der Mutter steige.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist darauf hin, dass der Mutterpass in seiner nächsten Auflage entsprechend angepasst wird. Der aktuelle Mutterpass behält jedoch seine Gültigkeit. Voraussichtlich im vierten Quartal 2023 wird bekannt gegeben, wann das neue Dokument bestellt werden kann.