Mit Aufnahme einer neuen Gebührenordnungsposition wurde die zum 1. Oktober 2016 in Kraft getretene Anpassung der Krebsfrüherkennungsrichtlinie umgesetzt. Zukünftig ist der quantitative Nachweis von okkultem Blut im Stuhl im Rahmen der gesetzlichen Darmkrebsfrüherkennung nur noch mittels eines immunologischen Nachweisverfahrens von Hämoglobin im Stuhl (iFOBT) im Facharztlabor zu erbringen. Durch diese Änderung wird der Gujak-basierte Test (gFOBT) abgelöst.